Der Ortsverbandsvorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Erweiterungen sind nach Zustimmung durch den geschäftsführenden Bundesvorstand möglich. Dieser Vorstand ist für den Zeitraum von zwei Jahren direkt von den örtlichen Mitgliedern zu wählen.
In den unregelmäßig und nach Bedarf stattfindenden Sitzungen des Ortsverbandes sollen die örtlich relevanten Themen besprochen, aufgearbeitet und eventuelle Aktionen oder Reaktionen des Ortsverbandes beschlossen werden.
Die Mitarbeit von örtlichen Mitgliedern an diesen Sitzungen und Veranstaltungen ist uns sehr willkommen!