Fehlerhaftes Zeitwirtschaftssystem DLH
Es ist noch immer der Dauerbrenner und tägliches Thema im gesamten L/T-Bereich: Die fehlerhafte Zeitwirtschaft, die falschen Saldenstände und damit verbunden, nicht korrekte Vergütungsabrechnungen.
Seit dem Betriebsübergang am 01.01.2020 und besonders seit dem Beginn der Kurzarbeit im März 2020 hat der Betriebsrat ein besonderes Augenmerk auf dieses Thema. In unzähligen persönlichen Gesprächen, Teams-Calls und Mails haben die Kolleginnen und Kollegen aus dem damaligen und auch derzeitigem Arbeitszeitausschuss die Geschäftsleitung immer und immer wieder auf diesen Zustand aufmerksam gemacht.
Es wurden aber nicht nur die Fehler bemängelt, ganz im Gegenteil:
Anhand hunderter Einzelbeispiele wurde der Geschäftsleitung und Vertretern von HR detailliert aufgezeigt, welche Fehler genau vorliegen, wie diese zu beheben sind und was genau passieren muss, damit diese Fehler in Zukunft vermieden werden. Diese punktgenaue Fehlerbeschreibung, als auch die gezielten Hinweise zur Fehlerbehebung waren seitens des Arbeitszeitausschusses nur möglich, weil zwei nicht freigestellte Mitglieder des AzA sich im Rahmen ihrer täglichen Arbeit mit Taris und der Zeitdatenwirtschaft im Schichtbetrieb befassen.
Für die Geschäftsleitung eigentlich die perfekten Voraussetzungen, mit der Arbeit zu beginnen, um die dringend notwendigen Korrekturen vorzunehmen.
Leider jedoch konnten die Arbeitnehmervertreter/innen lange Zeit keinerlei Fortschritt in dieser Sache erkennen.
Nach wiederholten Mahnungen und Anfragen wurden dann schließlich im Sommer dieses Jahres die Betriebsräte darüber informiert, dass sich nun eine Projektgruppe dieses Themas annehmen soll, was seitens der Mitbestimmung mit ziemlichem Unverständnis aufgenommen wurde, denn immerhin hatten man der Geschäftsleitung die Lösungen für das Problem bis in’s kleinste Detail auf dem Silbertablett serviert.
Nachdem auch dieser Schrecken verdaut war, wiederholte das Gremium das Angebot, die Geschäftsleitung, das B/D-E Team als auch nunmehr das Projektteam mit seiner Fachexpertise zu unterstützen, dass letzte mal Ende Oktober/Anfang November im Rahmen einer gemeinsamen Klausur mit HR und der Geschäftsleitung.
Angenommen wurde dieses Angebot auf aktive Unterstützung seitens des Betriebsrats bis zum Redaktionsschluss nicht.
Leider sind der Mitbestimmung hier rechtlich die Hände gebunden, da es sich um individuelle Rechtsansprüche der Kolleginnen und Kollegen handelt, die nicht unter das Kollektivrecht fallen.
Auf der letzten Betriebsversammlung im Bereich L/T am 30.10.2023 wurde versprochen, dass man dieses Thema nun angehen wird.
Wir sind gespannt!