23.05.2017

Watt nu?

In unserer letzten Ausgabe hatten wir ausführlich über das „Trauerspiel“ WM4 berichtet und mit der dann doch überraschenden fristlosen Kündigung der Betriebsvereinbarung „Zukunft HAM WM4“ durch den Betriebsrat am 27. Februar 2017 geendet. Die LHT hält diese Kündigung übrigens für unwirksam und hat beim Arbeitsgericht Hamburg Klage eingereicht. Nach einem gescheiterten Gütetermin am 25. April 2017 hat das Gericht dem Betriebsrat aufgegeben, den Beweis für den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu liefern. Als Kammertermin zur mündlichen Anhörung ist der 18. Juli 2017 terminiert worden. Zur Erinnerung: Die Betriebsvereinbarung war an einen Tarifabschluss gekoppelt, zu dem es aber wegen überzogener Arbeitgeber-Forderungen nicht gekommen ist.

In unserer letzten Ausgabe hatten wir ausführlich über das „Trauerspiel“ WM4 berichtet und mit der dann doch überraschenden fristlosen Kündigung der Betriebsvereinbarung „Zukunft HAM WM4“ durch den Betriebsrat am 27. Februar 2017 geendet. Die LHT hält diese Kündigung übrigens für unwirksam und hat beim Arbeitsgericht Hamburg Klage eingereicht. Nach einem gescheiterten Gütetermin am 25. April 2017 hat das Gericht dem Betriebsrat aufgegeben, den Beweis für den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu liefern. Als Kammertermin zur mündlichen Anhörung ist der 18. Juli 2017 terminiert worden. Zur Erinnerung: Die Betriebsvereinbarung war an einen Tarifabschluss gekoppelt, zu dem es aber wegen überzogener Arbeitgeber-Forderungen nicht gekommen ist.

Interessenausgleich

Nun denkt man, der Betriebsrat hätte nun alsbald mit dem Arbeitgeber einen Interessenausgleich und Sozialplan (IASP) über die Stilllegung von WM4 in Hamburg verhandelt und vereinbart. Hatte er auch vor! Der Arbeitgeber LHT erklärte aber für alle überraschend am 1. März 2017 diese Verhandlungen bereits für gescheitert, obwohl sie erst am Folgetag richtig beginnen sollten. In einem groben Vorschlag an den Betriebsrat hatte die LHT vorab umrissen, wie sie sich diesen Interessenausgleich und die Zukunft nach der Schließung der Flugzeugüberholung vorstellt. Da war u.a. von Versetzungen die Rede, in Abkehr zu den bisherigen Bekundungen, aber auch von Änderungs- und betriebsbedingten Beendigungskündigungen, wenn Mitarbeiter sich nicht vermitteln lassen wollen.

Das zeugt von „Sozialpartnerschaft“ auf ganz neuem Niveau.

Während die Betriebsräte u.a. der ver.di- und VL-Fraktion am beidseitigen Dialog festhalten wollen, rief der Arbeitgeber die Einigungsstelle an und bezeichnet dies als Verhandlung mit einem neutralen Dritten. Er sieht im Februar 2017 vorgelegten Betriebsratsvorschlag zum Interessenausgleich inakzeptable Forderungen und daher kein verhandlungsfähiges Angebot. Jetzt entstanden auch noch Querelen über paritätische Besetzungsstärke und den Vorsitz der Einigungsstelle. Beide Parteien konnten sich auch hier nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Daher wird das Arbeitsgericht einen Einigungsstellenvorsitzenden benennen.

Ja, und watt nu?

Die Schließung WM4 sollte Ende Mai 2017 erfolgen! Die LHT-Geschäftsleitung ist zuversichtlich, alle betroffenen, willigen WM4-Mitarbeiter in eine andere Aufgabenstellung überführen zu können – meist sogar in Hamburg. Dazu gehört neuerdings gar ein Angebot an die rund 400 Mitarbeiter zur Triebwerküberholung zu wechseln! Das klingt irgendwie absurd! Denn dort ist zwar reichlich Arbeit vorhanden aber es sollen auch 700 Stellen in den nächsten Jahren abgebaut werden!?

Die VL findet den neuen Umgang des Arbeitgebers mit seiner Belegschaft und deren Betriebsräten, der seit einigen Monaten in allen Konzernteilen zu beobachten ist, nicht geeignet, um unser Unternehmen dauerhaft an der Spitze zu halten. Wer Unruhe sät, Spaltung betreibt und Angst verbreitet, verspielt die notwendige Motivation zu einer gemeinsamen, erfolgreichen Zukunft!

Durch unseren Redaktionsschluss können wir hier leider keine aktuellen Informationen mehr geben, halten Sie aber auf unserer Homepage auf dem Laufenden.


Interessenausgleich Arbeitgeberforderungen Autor: Werner Langendörfer

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