24.11.2021

VFT und SWF Stunden - neue Regelung NUR GÜLTIG FÜR FRA L/G

Nach vielen Monaten schwieriger und nervenaufreibender Verhandlungen, an der alle Fraktionen des Betriebsrates der DLH AG FRA BODEN beteiligt waren, haben wir die Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeitmodellen abgeschlossen. In dieser befindet sich auch eine neue Regelung in Bezug auf den Freizeitausgleich von entstanden VFT und SWF Stunden.


Betriebsvereinbarung © AdobeStocks Coloures-Pic

Endlich gibt es eine Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers, diese euch zustehenden Stunden auch zu gewähren!

Das Stundensaldo für die VFT/ SWF- Konten soll zwischen 0 und 50 Stunden (Sollkorridor) liegen. Dieser Sollkorridor ist für alle bindend. Solltet ihr keinen Abbau der Stunden genehmigt bekommen oder ihr sie nicht verplant haben, wurden folgende Abbaustufen vereinbart:

Abbaustufe1: Ab einem Stundensaldo von 80 Stunden werden die Beschäftigten aufgefordert, das Stundensaldo auf den Sollkorridor abzubauen.

Das bedeutet, ihr geht proaktiv auf die Dienstplanung zu und beantragt eure Wünsche. Sollte das nicht erfolgreich sein kommt die nächste Stufe.

Abbaustufe 2: Liegt das Stundensaldo mehr als 2 Monate oberhalb von 80 Stunden und es sind keine A-Tage zum Abbau des Saldos in den Sollkorridor verplant, wird zwischen den Beschäftigten und der disziplinarischen Führungskraft ein verbindlicher individuell ausgestalteter Abbauplan vereinbart. Dabei wird grundsätzlich ein Stundensaldo von ca. 50 Stunden angestrebt. Der Abbau kann auf Wunsch der Beschäftigten auch über das Umbuchen von Stunden auf andere Konten erfolgen.

Wichtig hierbei ist, dass dieser einvernehmlich getroffene Abbauplan auch eingehalten wird und nicht aufgrund von Personalmangel rückgängig gemacht werden kann. Dieser so erstellte Plan ist zwingend einzuhalten!

Alternativ ist es auch möglich ein - minus - GAZ Konto auszugleichen.

Abbaustufe 3: Gelingt es nicht in einem Zeitraum von weiteren 2 Monaten einen verbindlichen Abbauplan zu vereinbaren, so wird der Freizeitausgleich durch den Arbeitgeber gewährt. Diese Frist beginnt nicht zu laufen, sofern der Arbeitgeber kein Angebot zur Vereinbarung eines Abbauplans gemacht hat.

Auch hier ein klarer Vorteil für den Mitarbeitenden. Sollte die disziplinarische Führungskraft keinen Termin für den Abbauplan finden wird auch die Frist von 2 Monaten nicht zu laufen beginnen.

Nach Ablauf der Frist, wenn es trotz Terminangebotes von Seiten des Arbeitgebers nicht zu einem Abbauplan kommt, wird der, euch zustehende Freizeitausgleich durch den Arbeitgeber gewährt.

Mit kollegialen Grüßen Astrid Gerber


vft_und_swf_stunden Autor: Astrid Gerber

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