03.02.2017

Tarifvertrag Betriebliche Altersversorgung

Die im Dezember 2015 zwischen Lufthansa und ver.di ausgehandelte Neufassung des Tarifvertrags „Betriebliche Altersversorgung“ erforderte eine lange Zeit zur redaktionellen Bearbeitung zur Fertigstellung der finalen Texte.

Nachdem bereits die ver.di-Mitgliederumfrage eine hohe Zustimmung erhalten hatte, tagte dann die ver.di-Konzerntarifkommission am 6. Juli 2016 um das Redaktionsergebnis zu sichten und zu bewerten. Das Ergebnis wurde einstimmig angenommen.

Dieser Tarifvertrag „Lufthansa Rente Boden“ (Betriebliche Altersversorgung) tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft und ist erstmals zum 31.12.2022 kündbar. Als Umsetzungsstichtag war der 1. Juli 2016 festgelegt worden. Der Bestandteile des umfangreichen Tarifvertrags gelten sowohl für neue Mitarbeiter als auch für die sog. „Bestandsmitarbeiter“.

Alle Inhalte des 66 Seiten starken Papiers hier wiederzugeben, würde die Dimensionen unseres Magazins sprengen. Hier verweisen wir freundlichst auf schon erfolgte diverse ver.di- und Lufthansa-Veröffentlichungen. Nach den noch zu leistenden Unterschriften wird der Tarifvertrag komplett allen Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitglieder aus den ver.di-Tarifkommissionen und weitere Personen aus der Mitgliederbetreuung werden in ver.di-Seminaren so geschult, dass sie alle eventuell auftretenden Fragen umfangreich beantworten können.

Nachdem auch für den Bereich Kabine im Rahmen der UFO-Schlichtung die Alters- und Übergangsversorgung mit einer Laufzeit bis Ende 2023 neu geregelt wurde, stehen zu unserem Redaktionsschluss nur noch Ergebnisse beim Cockpit-Personal aus. Die seit langer Zeit geführten, anfangs erfolgversprechenden Gespräche sind allerdings am 13. August 2016 ergebnislos abgebrochen worden.


Tarifvertrag Altersversorgung Autor: VL Redaktion

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