Tarifverhandllungen Lufthansa Technik Hamburg WT - ver.di
Fakten, Fakten, Fakten
Kündigungsschutz teuer erkauft
Am 20. Juli 2016 gegen 06.00 Uhr morgens kamen in Kaltenkirchen bei Hamburg die Verhandlungen zum Erhalt der Triebwerküberholung bei der LHT in Deutschland zu einem vorläufigen Ende.
Am 20. Juli 2016 gegen 06.00 Uhr morgens kamen in Kaltenkirchen bei Hamburg die Verhandlungen zum Erhalt der Triebwerküberholung bei der LHT in Deutschland zu einem vorläufigen Ende. Nach wochenlangen internen Sitzungen und Verhandlungen einigten sich die ver.di-Geschäftsfeldtarifkommission LHT/IT und der Arbeitgeber auf ein Ergebnis, zu dem jetzt die ver.di-Mitglieder aus den betroffenen Bereichen bis zum 31. August 2016 befragt werden. Der ultimativen, unnachgiebigen Haltung des Arbeitgebers stand auf ver.di-Seite bis kurz vor Schluss ein „Wir geben nix“ entgegen. Wieder einmal galt es für unsere Mitglieder in der Tarifkommission abzuwägen, ob und wieviel man noch aus unseren Tarifverträgen opfern könne, um Arbeitsplätze auf absehbare Zeit zu sichern.
Ausgangslage
Die Lufthansa Technik sah sich außerstande die Überholung des zukünftigen LEAP-Motors in Hamburg zuzusagen, wenn die Kosten von ca. 150 USD nicht auf wenigstens 90 USD (eigentliches Ziel 60 USD) gesenkt werden können. Selbst bei Erreichung dieser Vorgabe, für die der Arbeitgeber einen umfangreichen Forderungskatalog vorlegt hatte, wird die Personalstärke bei WT von ca. 2.000 Beschäftigten um 700 gekürzt werden müssen.
Arbeitsplätze
Diese 700 Arbeitsplätze werden bis zum Jahr 2022 kontinuierlich abgebaut. Dazu sind jetzt sog. sozialverträgliche Lösungen angeboten und ausgehandelt worden. So sollen Aufhebungsverträge mit Abfindung und „Sprinter“-Prämie, vorzeitiger Renteneintritt mit Abfindung, Arbeitnehmerüberlassung in andere Unternehmen und aus Zeitguthaben bezahlte Freistellungen ermöglicht werden. Es gibt für die betroffene Klientel ab Jahrgang 1963 und älter auch einen neuen Altersteilzeittarifvertrag mit zusätzlichen finanziellen Anreizen. Versetzungen innerhalb des Konzerns, vermehrte Genehmigung von Teilzeit und Sonderurlaub sowie Verlängerung von Elternzeit runden die Palette ab. Ein Abbau von Leiharbeitern ist bei nicht kritischen Stellen vorgesehen. Der Betriebsrat LHT Hamburg hat einen „Interessenausgleich und Sozialplan“ beschlossen.
Kündigungsschutz
Für die verbleibenden rund 1.300 Beschäftigten gilt ein Tarifvertrag „Kündigungsschutz“ dessen Laufzeit am 1. Januar 2017 beginnt und am 31. Dezember 2026 endet. Er ist allerdings auch an die Laufzeit des Tarifvertrags „Arbeitszeitkorridor“ gekoppelt. Eine eventuell auftretende Krise im verabredeten Zeitraum führt automatisch zu neuen Verhandlungen.
Gegenleistung Arbeitszeit
Auf der Basis des § 14 5a des Manteltarifvertrags gibt es für WT Hamburg und Frankfurt einen TV „Arbeitszeitkorridor“ (Laufzeit 1.1.2017 – 31.12.2026) der eine Erhöhung der wöchentlichen Grundarbeitszeit von 37,5 auf 39,5 Stunden ohne Lohnausgleich vorsieht. Mitarbeiter in ATZ sind davon nicht betroffen. Für WT Hamburg hat der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen zur Erweiterung der Betriebszeiten auf 24 Stunden an 7 Tagen (abhängig von betrieblichen Erfordernissen) und zur Einführung eines 3-Schicht-Betriebs in produktiven Bereichen und produktionsnaher Administration abgeschlossen. Die Umsetzung noch zu erstellender Schichtpläne soll im ersten Halbjahr 2017 erfolgen.
Zur flexiblen Anpassung der Arbeitszeit dürfen Schichten auf bis zu 10 Stunden verlängert und auf bis zu 4 Stunden verkürzt werden. Ganze Schichten können auf planmäßig freie Tage verlegt werden und ganztägige Arbeitszeit kann für einzelne oder mehrere Tage verschoben werden. Für diese Flexibilität ist ein Bonussystem in Aussicht gestellt worden. Last but not least ist bei Rauchpausen und privaten Unterhaltungen auszustempeln.
Gegenleistung Lohnverzicht
In einem neu gefassten TV VS LHT/IT, der ab 1. Januar 2018 unbefristet gelten soll, wird eine neue Qualifikationsstruktur und Eingruppierung für WT eingeführt. Der Vormann mit höherwertigen Aufgaben (bisher VG3E) wird in Vormann (VG 3D) unter individueller Beibehaltung der bisherigen Vergütungsgruppe übergeleitet. SF2 mit höherwertigen Aufgaben (VG 3C) und SF2 (VG 3B) werden auf Senior Engine Mechanic (VG 3B) unter individueller Beibehaltung der bisherigen Vergütungsgruppe übergeleitet. SF0 und SF1 (VG 2C) werden zu Engine Mechanics mit VG 2B. Überschreitungen des Endwerts VG 2B werden durch Überleitungszulagen ausgeglichen.
Die Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich entspricht eine Lohnkürzung von rund 5%.
Die WT-Mitarbeiter müssen ab 1. Januar 2017 auf 1,87% der ausgehandelten 2,2% Vergütungserhöhung dauerhaft verzichten. Für die anderen Mitarbeiter im Geltungsbereich des VTV LHT/IT wird Vergütungserhöhung um 0,4%-Punkte auf 1,8% reduziert. Diese Absenkung um 0,4% soll auch bei einer möglichen Konzern-Vergütungserhöhung ab 2018 erneut greifen.
Die Alt-Regelungen des MTV für Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2005 im Konzern beschäftigt waren, entfallen ab 1. Januar 2017 für WT-Mitarbeiter dauerhaft. Dies betrifft u.a. die Regularien zur Arbeit am Feiertag und Vorfeiertag sowie Leistungen bei Schichtdienstuntauglichkeit. Dadurch wird aber auch die Schichtzulage in Höhe von 3,6% nicht mehr gezahlt. Die im Dezember 2016 gezahlte Schichtzulage wird übergangsweise für fünf Jahre einmal jährlich im Februar in einer Summe ausgezahlt. Die Zeitzuschläge für WT-Mitarbeiter reduzieren sich ab Januar 2017 auf 50% an Sonntagen, 25% für die „helle“ und 40% für die „dunkle“ Nacht.
Bonus
Für die WT-Mitarbeiter (ohne Azubi) in Deutschland wurde ein TV „Ergebnisbeteiligung WT plus“ abgeschlossen, der an die Laufzeit des TV „Arbeitszeitkorridor“ gekoppelt ist. Eine erste mögliche Auszahlung könnte im Jahr 2018 zum Tragen kommen.
Ausblick
Es ist abzusehen, dass sich andere LHT-Bereiche, vielleicht auch andere LH-Konzernteile, in ihrer Tarifpolitik an diesem Ergebnis orientieren werden.