23.05.2017

Schichtpläne HAM WT

Wie bereits von der Firma über den challENGe.DE Newsletter veröffentlicht, gab es zwischen den Vertretern der Geschäftsleitung und des Arbeitszeitausschusses (AZA) mehrere konstruktive Gespräche zu den vorgelegten WT-Schichtplänen. Dabei konnten zwar in einigen Punkten Lösungen gefunden werden, doch sowohl der Arbeitszeitausschuss als auch die Vertreter der Geschäftsleitung sind aber auch an ihre jeweiligen Grenzen gestoßen. Daher hat die Geschäftsleitung beschlossen die Einigungsstelle anzurufen.

Aus der ver.di Betriebsratsfraktion gab es den Wunsch, dass die BR-seitigen Beisitzer der Einigungsstelle ausschließlich von ver.di Betriebsräten plus Berater besetzt werden, wie es auch bei der Einigungsstelle zum Interessenausgleich zu WM4 umgesetzt wurde. Diesem Wunsch haben sich die bisherigen Verhandlungsführer im AZA gebeugt, denn wenn ver.di als verantwortlicher Tarifpartner zu den WT-Sondertarifregelungen, jetzt über ihre Vertreter im BR noch versucht, ein vernünftige Lösung herbeizuführen, ist dieses gerne respektiert. Denn einer der größten Knackpunkte bei den seitens der Geschäftsleitung vorgelegten Schichtplänen waren die seitens der WT-Führung angedachten täglichen Schichtzeitdauern von bis 8,25 Nettostunden sowie die entsprechenden Reduzierungen auf bis zu 5,8 Nettostunden, welche sich aus der vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39,5 Stunden ergeben. In einem Dreischichtbetrieb ist der 24-Stundentag rechnerisch eben nicht mit den 8,65 Std. (7,9 Std. Netto plus Pause täglich bei 39,5 Std. WAZ) durch drei teilbar, wenn die Geschäftsleitung darauf beharrt, dass es keine Schichtüberlappungszeiten geben soll. Die unterschiedlichen täglichen Schichtlängen würden auch ein Teamgesteuertes Arbeitszeitmodell (TAZM), welches in einigen Bereichen vorgesehen ist, ad absurdum führen. In diesem Fall wäre ein hinterlegter Schattenschichtplan dominierend. In einem echten TAZM können die Mitarbeiter die bedarfsorientierten Schichtbedarfe freiwillig belegen, was bei den vorgesehenen ungleichen Arbeitszeiten der jeweiligen Schichten aber zu einem entsprechenden Plus- oder Minuszeitaufbau auf dem FlexKonto führen würde. Die aus Sicht des Arbeitszeitausschusses notwendigen, möglichen Gleitfenster würden ebenfalls hierdurch beeinträchtigt - auch in Hinblick auf die neue Regelung „Präzisierung zur Nettoarbeitszeiterfassung (An-Abstempelung privater Erledigungen) in Bezug zur BV „Zukunft LHT HAM “ und dem somit ansonsten ggfs. einhergehenden Verlust der Möglichkeit der vollumfänglichen Erbringung der täglichen Tarifarbeitszeit.

Bei der betroffenen WT-Belegschafft ist die Notwendigkeit der seitens der Geschäftsleitung gewollten Änderungen zur Schichtsystematik nicht nachvollziehbar. Denn aus Sicht der Kollegen hatten sich die bisher gelebten Schichtsysteme in der Praxis bewährt, zumal sich immer ausreichend Freiwillige fanden, um im Bedarfsfall notwendige Sondermaßnahmen umzusetzen. Dies spiegelt sich auch in bisherigen guten finanziellen Ergebnissen des WT wieder.


Schichtpläne Autor: Andreas Scharre

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