01.04.2023

Aktueller Stand zur Aufsichtsratswahl:

Derzeit findet die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Lufthansa AG statt.
Diese besteht aus mehreren Schritten (siehe separate Artikel):
1. Zunächst werden die Kandidatenlisten eingereicht. Dieser Schritt ist bereits 2022 erfolgt.
2. Danach werden die Delegierten der einzelnen Betriebe gewählt.
3. Diese wählen dann in einer Delegiertenversammlung die zukünftigen Aufsichtsräte.

Die Wahl der Delegierten wurde abgebrochen und im April 2023 neu ausgeschrieben.

Wie kam es dazu?

Die Delegiertenliste der ver.di/VL wurde vom Wahlvorstand der Lufthansa Technik AG Frankfurt als "unheilbar fehlerhaft" zurückgewiesen. Obwohl die Wahlordnung dafür vorsieht, dass dies "unverzüglich" zu geschehen hat, wurde dies - trotz frühzeitiger Abgabe der Liste - dem Listenvertreter wenige Stunden vor Ablauf der Einreichungsfrist, mitgeteilt. Der Versuch, innerhalb dieser kurzen Zeit eine neue Liste einzureichen, war insbesondere durch die Corona Lage, einem 3 Schicht Betrieb und dem Erreichen der Delegierten für persönliche Unterschriften fast nicht möglich. Auch diese wurde fehlerhaft beschieden.

Die ver.di/VL-Kandidaten beantragten daraufhin im Dezember 2022 eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Arbeitsgericht. Beigefügt waren u.a. alle Veröffentlichungen des Betriebswahlvorstandes. Über diesen Antrag hätte unverzüglich befunden werden müssen, der zuständige Richter setzte den Verhandlungstermin dazu aber erst für Mitte Januar an. Dieser Termin hätte bei positivem Ausgang noch gereicht, um die Delegiertenwahl termingerecht durchzuführen. Nach einem als durchaus positiv zu bewertenden Verhandlungsverlauf entschied aber dann das Gericht, den Antrag auf einstweilige Verfügung ohne ausführliche Begründung zurückzuweisen.

Da diese Entscheidung offensichtlich rechtsfehlerhaft war, erhoben unsere Kandidaten Rechtsbeschwerde beim Landesarbeitsgericht. Dieses hatte die Eilbedürftigkeit des Verfahrens offenbar besser verstanden als der Richter am Arbeitsgericht und stellte noch in derselben Woche den Berufungstermin ein. Bei diesem Termin wurden alle gerügten Tatbestände erneut vorgetragen. Das LAG entschied dann, dass die Wahl umgehend abzubrechen und das Wahlausschreiben einzuziehen sei.

Die eigentliche Überraschung kam zwei Wochen später mit der Urteilsbegründung des LAG. Dieses bezog sich nämlich weder auf die unzulässige Verzögerung bei der Ablehnung unserer Delegierten-Liste noch auf die sonstigen monierten Unregelmäßigkeiten, sondern auf einen kurzen Passus im als Beweismittel beigefügten Wahlausschreiben, das der geltenden Wahlordnung widersprach. Dies gab dem LAG die Möglichkeit zu einer knappen und unanfechtbaren Urteilsbegründung, sowie die Möglichkeit, auf alle anderen Klagepunkte nicht gesondert eingehen zu müssen.

Angesichts der vorliegenden Urteilsbegründung entschied sich nun der Hauptwahlvorstand, die gesamte Delegierten Wahl unmittelbar abzubrechen und neu ausschreiben zu lassen, da der fehlerhafte Passus in dem - auch von etlichen anderen LH-Töchtern so veröffentlichten – Wahlausschreiben im Nachhinein zu einer Wahlanfechtung hätte führen können. Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Wahlen sind nichtig.

Die Wahl der Delegierten findet jetzt vom 6.6.2023 bis zum 27.6.2023 statt. Die Delegiertenversammlung, bei der die Delegierten die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmen, findet dann am 27./28.7.2023 statt.


sachstand_ar_wahl_dlh Autor: Bernhard Fritz

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