21.06.2021

Kleines Problem bei Beitragseinzug ver.di/VL 2021

Sehr geehrte Mitglieder von ver.di und VL,

gemäß unseren Informationen hat ver.di in der Kurzarbeitsphase auf die Hälfte der Beitrage pro Monat verzichtet. Da der hälftige Beitrag pro Monat einen enormen administrativen Aufwand für unser VL-Büro bedeutet hätte, haben wir mit ver.di vereinbart, während der Kurzarbeitsphase nur noch jeden zweiten Monat Ihren Beitrag an ver.di und VL abzubuchen.

Geplant war, dieses Verfahren ein Jahr bis zum Monat März 2021 so laufen zu lassen und danach wieder jeden Monat die vollen Beiträge abzubuchen. Wie sich nun herausstellte, war nicht das Ende dieser Aktion für den März 2021 gemeint, sondern ist bis Dezember 2021 verlängert worden.

Durch dieses Versehen wurde Ihnen ab März 2021 wieder die vollen Beiträge abgebucht. Diese Versehen bitten wir zu entschuldigen.

Um im Jahresmittel wieder auf die 50% der Beträge zu kommen, werden wir bis einschließlich zum September 2021 von Ihnen KEINE Beiträge einziehen. Ver.di wird die „zu viel“ gezahlten Beiträge mit den dann gänzlich beitragsfreien Monaten so verrechnen, dass jeweils die Hälfte gezahlt wird. Diese Beiträge werden selbstverständlich als „satzungskonform“ gewertet.

Eine erste Abbuchung wird also erst wieder im Oktober 2021 erfolgen. Wir bitten nochmals, dieses Missgeschick zu entschuldigen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Werner Zielina

Stellvertr. VL Vorsitzender


Kurzarbeiterregelung Beitragseinzug2021 Autor: Werner Zielina

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