LHT AG – Krisenvereinbarung für AT-Mitarbeiter:innen 2021 und 2022
Auch für unsere außertariflichen (AT) Kolleginnen und Kollegen der LHT AG wurde nun die Verhandlungen der Krisenbeiträge 2021/2022 abgeschlossen und veröffentlicht.
Krisenbeitrage für AT-Mitarbeiter:innen werden durch die Mitbestimmungsgremien verhandelt, in diesem Fall durch den Lufthansa Technik Konzernbetriebsrat (LHT KBR) und dem Arbeitgeber.
Die Arbeitsgruppe war vorwiegend durch vier Betriebsräte des AT-Bereichs besetzt. Ebenso war ein Betriebsrat aus dem Tarifbereich vertreten.
Die AT Corona Krisenvereinbarung besteht aus zwei Elementen zur Kostenreduktion für die Jahre 2021/2022:
Phase 1 gültig bis zum 31.12.2021:
• Keine Vergütungsanpassungen im Rahmen der Vergütungsüberprüfungsrunde
• Aussetzen von LHT SuccessAT für das Jahr 2020 / Auszahlungszeitraum 2021 LHT SuccessAT ist die variable Vergütung der AT Mitarbeiter:innen und somit ein Teil der Gesamtvergütung
• Urlaubskürzung (pro Rata 10 Tage) bei Kurzarbeit analog zu den Kolleg:innen innerhalb des Tarifvertrages (Tarifvertrag Corona Krise)
• Möglichkeit des freiwilligen Gehaltsverzichts für AT-Mitarbeiter:innen ohne Kurzarbeit basierend auf direkten Rückmeldungen aus der Belegschaft.
• Einführung von Teilzeit-Invest-Krise (nutzbar bis 2023) als freiwilliges Element. Hier ist eine Absenkung der Arbeitszeit incl. Gehaltsverzicht bis maximal 20% verhandelbar.
• Öffnung des tariflichen Freiwilligenprogramms
Phase 2 gültig bis 31.12.2022
• Keine Vergütungsanpassungen im Rahmen der Vergütungsüberprüfungsrunde
• Aussetzen LHT SuccesAT für das Bezugsjahr 2021 (Auszahlung 2022)
• Möglichkeit kollektiver Teilzeit / Arbeitszeitreduzierung in Bereichen mit Kapazitätsüberhängen. Basis ist die Feststellung der Situation Ende 2021, die Regelung erfolgt über örtliche Betriebsvereinbarungen.
Im Unterschied zur DLH AG- AT Corona Krisenvereinbarung gibt es für LHT AG AT-Mitarbeiter:innen keine Kürzung der Arbeitgeberanteile der betrieblichen Altersversorgung (DLH AG 2,6 % vom 01.07.- 31.12.2021). Die Verhandlungsgruppe hat bewusst auf einen temporären Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen im Jahr 2021 verzichtet.
Ebenso auf das erweiterte freiwilligen Programm für AT Mitarbeiter (erhöhte Abfindung bei rentenfernen Aufhebungsverträgen für AT-Mitarbeiter mit hoher Beschäftigungsdauer).
Grundmodell „Teilzeit-Invest-Krise“
Es handelt sich um ein freiwilliges Programm bis 2023.
Es besteht die Möglichkeit die Arbeitszeitanpassung in zwei Blocken bei verstetigter Vergütung zu nutzen.
Die Blöcke entsprechen Kalendermonaten.
Der Umfang der Vergütungsreduzierung ist zwischen 10% und 50% möglich.
Man kann verschiedene Grundmodelle auswählen:
Beispielsweise verstetigte Vergütung 90% entspricht einer Arbeitszeit im Block 1 von 80% und Block 2 von 100%.
Beispiel 2: Verstetigte Vergütung von 50% entspricht einer Arbeitszeit im Block 1 von 40 % und im Block 2 eine Arbeitszeit von 60%.
Die Teilnahme ist abhängig vom Kapazitätsüberhang im Bereich.
Neue AT-Struktur und Beschäftigungsbedingungen - Aus vier mach zwei
Analog zum Modell der DLH AG wird die AT- Vergütungsstruktur angepasst.
Es wird zukünftig nur noch zwei Bänder geben:
AT und AT Plus
AT I wird in AT Plus überführt
AT II, III und IV wird zu AT
Der Bestandsschutz ist gesichert.
Auch ändern sich die Eingangs- und Endwerte.
• AT-Eingangswert 56.000€ - AT Endwert 95.000€
• AT Plus Eingangswert 75.528€ - AT Plus Endwert 110.000€.
Die Umstellung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021.
Die Merit Matrix wird eingeführt.
Die Performance Kategorien und Bewertung wird abgeschafft.
Zukünftig wird auf die Leistung und die Lage im Band geschaut.
Im Alltag bedeutet dies, dass Führungskräfte ein Budget erhalten. Die Führungskraft beurteilt die Mitarbeiter: innen (bsp. gleiche Referenten) einer Abteilung hinsichtlich der aktuellen Lage und Verteilung im Bewertungsband und der Leistung im Vergleich mit den Kolleg:innen.
Nebenleistungen AT1 werden zukünftig direkt mit dem Wechsel in das neue Band gewährt.
Hierunter fällt die Mobilitätszulage, der Zuschlag zur Bahncard 100 und der höhere Beitrag für reine Elektrofahrzeuge.
Zudem besteht immer noch die Möglichkeit Time Out AT, die Umwandlung der variablen Vergütung in bis zu 12 Wochen Freizeit zu nutzen, wenn der Markt sich wieder erholt hat.
Das Mobile Arbeiten, flexibel und souverän ohne Zustimmung des Vorgesetzten ist ebenso enthalten.
Dem Arbeitgeber war es zudem wichtig, einmal Zahlungen für einzelne Mitarbeiter:innen leisten zu können. Hiermit möchte er die Abwanderung von Spezialisten verhindern. Solche Leistungen werden seitens der Mitbestimmung kritisch gesehen, um die Verhandlungen nicht an diesem Thema scheitern zu lassen, wurde unter Abwägung aller Vor- und Nachteile unter Zähneknirschen zugestimmt.
Bei Fragen wendet Euch bitte an unsere Vereinigung Luftfahrt bzw. Verdi Betriebsräte, es sind auch weitere Info-Veranstaltungen geplant.