01.06.2021

DLH AG - Krisenvereinbarung für AT-Mitarbeiter:innen 2021

Im März hat die Interessenvertretung AT (ein Ausschuss des Gesamtbetriebsrats der DLH AG) die AT Krisenvereinbarung 2021 finalisiert, nachdem bereits im Dezember
▶ Absenkung des Aufstockungsbetrags des Kurzarbeitsgeldes von 90% auf 87% unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze BBG (analog Tarif) – oberhalb BBG bereits seit 01.09.2020 Absenkung auf 75%
▶ Aussetzung von LH SuccessAT (Ergebnis-beteiligung/ variable Vergütung) für 2020 und 2021
vereinbart wurde.

Trotzdem war damals klar, dass für einen Kündigungsschutz, wie im Tarifbereich, diese Maßnahmen aus Sicht der Geschäftsleitung nicht ausreichend waren. Vielmehr wurden weitergehende Krisenmaßnahmen gesehen, wie die weitere Absenkung der Aufstockungsbeträge oder der Verzicht auf die Arbeitgeberbeiträge zur bAV (betrieblichen Altersversorgung LH Rente Boden) für das Jahr 2021.

Im Rahmen der Verhandlungen zum tariflichen Krisenvertrag im Dezember hatte ver.di bereits eine Protokollnotiz zum Tarifvertrag LH Rente Boden abgeschlossen, die es ermöglicht die arbeitgeberseitigen Beiträge für AT Mitarbeiter per Betriebsvereinbarung in den Jahren 2021 und 2022 abzuändern.

In den Verhandlungen im März konnte die Interessenvertretung AT dann eine nur teilweise Absenkung der AG Beiträge zur bAV von 5,2% auf 2,6% für 6 Monate (01.07. bis 31.12.2021) erreichen, um im Gegenzug einen Kündigungsschutz zu erhalten.

Betriebsbedingte Beendigungskündigungen gegenüber AT Mitarbeitern sind nun erst ab 01.01.2022 möglich, was faktisch bedeutet, dass fast 90% aller AT’ler, wegen der langen persönlichen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag, einen Entlassungsschutz bis August 2022 haben.

Eine Kürzung von Urlaubstagen während der Kurzarbeit (wie im Tarifbereich) wird es für AT Mitarbeiter nicht geben.

Darüber hinaus konnten als Ergänzung zum Freiwilligenprogramm der DLH AG now! Abfindungen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages für sehr langjährige AT-Beschäftigte, die keinen Unkündbarkeitsschutz haben, verhandelt werden (über 25 Jahre 40.000€, über 30 Jahre 50.000€).

Im Freiwilligenprogramm ist dazu nur etwas für AT‘ler enthalten, bei denen der Ausschluss betriebsbedingter ordentlicher Kündigungen im Arbeitsvertrag enthalten ist (Grund: 15 Jahre im Tarif vor der AT Werdung).

Leider ist bereits jetzt klar, dass im nächsten Jahr und vor allem nach Ende der Kurzarbeit weitere AT Krisenbeiträge notwendig sein werden, um einen Kündigungsschutz über 2022 hinaus zu erlangen. Der Umfang dieses Krisenbeitrages wird erst im Herbst gemeinsam in Verhandlungen mit HR festlegt, denn erst dann steht fest, wie das Freiwilligenprogramm now! angenommen wurde, wie der Status der Krise ist, ob das Geschäft wieder anläuft und wie Lufthansa wirtschaftlich dasteht.

Zum weiteren Vorgehen wurde daher mit der Geschäftsleitung vereinbart, die Verhandlungen zu einer AT Krisenvereinbarung für die Jahre 2022/23 bereits kurzfristig im Mai fortzusetzen, um den Rahmen und die Umsetzung flexibler Sparoptionen mit Wahlmöglichkeit für die AT Mitarbeiter frühzeitig prüfen. Hier soll es einen „Baukasten“ geben, der Optionen wie z.B. Teilzeit, bAV Verzicht, freiwilligen Gehaltsverzicht, Einsatz von Urlaubstagen oder Kombinationen daraus enthält und so eine gewisse Anpassung der notwendigen Sparmaßnahmen an die jeweiligen Lebensumstände der Kolleginnen und Kollegen erlaubt.


AT-Vergütung Coronakrise DLH Autor: Brigit Rohleder

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