18.06.2021

Flughafen-Betriebsräte schlagen Alarm: Verlängerung der Kurzarbeitsregeln notwendig!

Aus der 98. Konferenz der Betriebsräte der deutschen Flughäfen und des Flughafens Wien

Der Luftverkehr zählt zu den am härtesten von der Pandemie betroffenen Branchen. Gut 135.000 der insgesamt 180.000 Beschäftigten der deutschen Luftverkehrsbranche befinden sich derzeit in erheblichem Umfang in Kurzarbeit.

In den Monaten bis April lag das Aufkommen bei etwa 10% des Vorkrisenniveaus, bei aktuell leichten Anzeicheneiner langsamen Erholung.

Trotz dieses dramatischen Verkehrsrückgangs konnten durch Kurzarbeit bisher betriebsbedingte Kündigungen an den Flughäfen weitestgehend vermieden werden.

Dazu haben, neben einem Notlagentarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di für die Flughäfen, vor allem dieangepassten Kurzarbeitsregelungen im Zuge der Pandemie beigetragen. Betriebsräte und ver.di konnten in vielender Unternehmen Aufstockungen beim Kurzarbeitergeld aushandeln.

Die 180.000 Beschäftigten in der Luftfahrt sind wesentliche Voraussetzung für ein Wiederanlaufen desWirtschaftsmotors Luftverkehr. Dazu zählen auch die 40.000 direkt bei den Flughäfen Beschäftigten. DieBeschäftigten sind für den Luftverkehr unverzichtbar und werden darüber hinaus auch bei der Erfüllung hoheitlicherAufgaben z.B. des Zivil- und Katastrophenschutzes benötigt. Als Wirtschaftsmotor erzeugt der Luftverkehr aber auchin den Flughafenregionen enorme positive Effekte.

Die Ziele der Kurzarbeitsregelungen wurden somit bisher erreicht, jedenfalls was die Flughäfen betrifft. Beschäftigung konnte durch Kurzarbeit erhalten werden. Die aktuellen Regelungen zur Kurzarbeit sind jedochendlich. Im Rahmen der 98. Konferenz der Betriebsräte der deutschen Flughäfen stellten dieBeschäftigtenvertreter*innen von 18 Flughäfen geschlossen fest:

Noch nie gab es eine derart dramatische Situation im Luftverkehr und an den Flughäfen in Deutschland. DieEinkommen der rund 40.000 Beschäftigten der Flughäfen werden aktuell durch Schulden finanziert - wie bei deninsgesamt 180.000 Luftverkehrsbeschäftigten in Deutschland. Mit großer Sorge sehen wir das Ende dergesetzlichen Möglichkeit zu Kurzarbeit in der bisherigen Form: Es drohen massive Folgen für die Beschäftigten! Die Arbeitsplätze der gesamten Branche sind akut bedroht - und damit auch die Chancen auf ein Wiederanlaufendes Luftverkehrs in Deutschland. Eine Verlängerung der bestehenden Regelungen bis mindestens 31.03.2022 istin der Pandemie unabdingbar notwendig, bis und damit sich der Luftverkehr erholen kann!“ appellieren dieBetriebsräte der Flughäfen an die Verantwortlichen in der Politik.

Sven Bergelin

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Bundesfachgruppe Luftverkehr

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

sven.bergelin@verdi.de


Kurzarbeitsregelverlängerung Autor: Sven Bergelin, ver.di

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