01.08.2017

Fachbereichsstrukur von ver.di

Ver.di gliedert sich seit ihrem Bestehen in Ebenen, Fachbereiche und Personengruppen. Nach einigen im Laufe der Jahre durchgeführten Veränderungen gibt es derzeit als Ebenen den Bund sowie 10 Landesbezirke mit 44 Bezirken. Dazu kommen 13 Fachbereiche mit jeweils diversen Fachgruppen und 8 Personengruppen auf allen Ebenen.

Die hauptamtliche Seite besteht aus einem zur Zeit 14-köpfigen Bundesvorstand (Vorsitzender und 13 Fachbereichsleiter/innen), diverse Bundesfachgruppenleiter/innen, 10 Landesbezirksleiter/innen und bis zu 13 Landesfachbereichsleiter/innen mit diversen Landesfachgruppenleiter/innen sowie 44 Bezirksleiter/innen mit entsprechenden Fachbereichs- und Fachgruppenleiter/innen.

Auf der ehrenamtlichen Seite ist der Gewerkschaftsrat mit 90 Mitgliedern das höchste ver.di-Gremium zwischen den Kongressen, zu denen alle vier Jahre ca. 1000 Delegierte berufen werden. Dazu kommen Bundesfachbereichsvorstände, Bundesfachgruppenvorstände, Landesbezirksvorstände, Landesfachgruppenvorstände, Bezirksvorstände und Bezirksfachbereichsvorstände und ggf. auch noch Bezirksfachgruppenvorständen.

Diese Menge an hauptamtlichen Vorständen und Leitern sowie riesige ehrenamtliche Gremien leiten die Geschicke zusammen mit rund 3000 Beschäftigten der noch rund 2 Mio. von einst 2,81 Mio. Mitgliedern. Der Organisation stehen jährlich etwa 460 Mio. € Einnahmen zur Bewältigung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

Zielbild

Die Fachbereichsstruktur ist in der ver.di-Matrix aus dem Berufsgruppenprinzip der Deutschen Angestellten Gewerkschaft DAG beispielhaft übernommen worden. Nach 16 Jahren ver.di macht der ver.di-Bundesvorstand nun einen Vorschlag zur Bündelung der bisher noch 13 auf demnächst vier Fachbereiche. Dazu hat er im Juni 2017 ein „Zielbild“ vorgestellt.

So sollen die Fachbereiche Finanzdienstleistungen (1), Ver- und Entsorgung (2), Bildung, Wissenschaft und Forschung (5), Medien, Kunst und Forschung (8) und Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung (9) zu einem neuen Fachbereich A gebündelt werden.

Der neue Fachbereich B soll nach Vorstellung des Bundesvorstands aus den bisherigen Fachbereichen Sozialversicherung (4), Bund und Länder (6), Gemeinden (7), Verkehr (11) und besondere Dienstleistungen (13) bestehen.

Im Fachbereich C sollen sich die Postdienste, Speditionen und Logistik (10) mit dem Handel (12) vereinen.

Lediglich der Fachbereich 3 „Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen“ soll nur eine Umbenennung in Fachbereich D erfahren.

Der Bundesvorstand führt eine ganze Reihe guter Gründe an, die diese Neustrukturierung im Rahmen des Umbauprozesses „Perspektive: ver.di wächst!“ sinnvoll machen könnte. Die diversen ver.di-Gremien werden in den nächsten Monaten diesen Entwurf diskutieren, damit er im Kongress 2019 beschlossen werden kann. Die finale Umsetzung soll bis zum Jahr 2023 abgeschlossen sein.

Meine Meinung

Wenn dieser Umbau am Ende zur Reduzierung der Anzahl der Bundesvorstandsmitglieder und diverser Leiterinnen und Leiter führt und die ehrenamtlichen Gremien in Anzahl und Größe dramatisch verkleinert werden, dann dient der Ansatz wenigstens der Kostenreduzierung. Die Umsetzung der fachlichen und tariflichen Zielsetzung in der neu zusammengestellten Struktur ist nicht konfliktfrei, bleibt aber von großer Hoffnung und Wunschdenken geprägt.


ver.di Autor: Werner Langendörfer

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