26.07.2021

Erste Entscheidung des Arbeitsgerichts FRA zum „13. Gehalt“ bei Lufthansa

Liebe ver.di-Mitglieder, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Tarifvertrag zur Corona-Krise im Lufthansakonzern gilt jetzt seit über einem halben Jahr. Nach äußerst harten Verhandlungen zwischen ver.di und Lufthansa und Zustimmung der ver.di-Mitglieder war der erzielte Kompromiss die einzige Möglichkeit, betriebsbedingte Kündigungen während der Krise aus- zuschließen, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für alle Beschäftigten im Lufthansakonzern zu sichern und die Grundlage für die Freiwilligenprogramme zu schaffen. Dazu leisten die Beschäftigten hohe finanzielle Beiträge, einer davon ist die Streichung des Weihnachtsgeldes im November 2020.

In den Verhandlungen hatte ver.di den Arbeitgeber Lufthansa ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir alsTarifparteien ausschließlich die tariflichen Bedingungen in der Krise behandeln. Die Vielzahl der individuellenArbeitsverträge im Lufthansakonzern liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers Lufthansa.

Jetzt hat das Arbeitsgericht in Frankfurt in der Klage eines Lufthansa-Beschäftigten mit einem Arbeitsvertrag ausden 1980er Jahren gegen den Arbeitgeber Lufthansa in der ersten Instanz entschieden, dass er aufgrund seinesArbeitsvertrags für das Jahr 2020 einen individuellen Anspruch auf die Zahlung eines 13. Monatsgehalts hat.

Die zuständige Kammer des Gerichts ist der Ansicht, dass „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“ aus demManteltarifvertrag und das „13. Gehalt“ aus diesem individuellen Arbeitsvertrag zwei verschiedene Dinge sind.Damit hat das Arbeitsgericht Frankfurt nicht über den Tarifvertrag Corona-Krise oder den MTV entschieden, sondern eine neue Auffassung über den Begriff des „13. Gehalts“ in älteren Arbeitsverträgen verkündet.

Und was bedeutet die Unterscheidung des Gerichts, das „13. Gehalt“ aus dem alten Arbeitsvertrag sei ein anderer Anspruch als das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus dem MTV, für alle vergangenen Jahre ohneCorona-Krise? Diese naheliegende Frage hat das Gericht in Frankfurt gar nicht behandelt.

Ob die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Ende auch rechtskräftig wird, kann niemandvorhersagen. Lufthansa hat angekündigt, in die Berufung, in die zweite Instanz am Landesarbeitsgericht Hessenzu gehen.

Was bedeutet die Entscheidung in Frankfurt für andere Beschäftigte?

Jeder individuelle Anspruch muss auch individuell geprüft werden, ver.di-Mitglieder haben Anspruch aufRechtsberatung und Rechtsschutz.

Verliert man einen eventuellen Anspruch, wenn man nicht sofort aktiv wird?

Nein, alle Ansprüche von Beschäftigten aus 2020 an den Arbeitgeber Lufthansa bleiben bis Ende 2023 erhalten.

Wir informieren weiter, sobald es etwas Neues gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Eure ver.di Konzerntarifkommission Lufthansa Leitung


13. Gehalt Coronakrise Autor: Frank Hartstein

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