DLH Konzernaufsichtsratswahl 2018
Die Aufsichtsräte für den DLH-Konzern werden neu gewählt
Bis zum 5. November 2017 waren die Kandidatenlisten für die Aufsichtsratswahl des DLH-Konzerns einzureichen. Der Hauptwahlvorstand wird die einzelnen Listen mit den Kandidaten am 14. Dezember 2017 veröffentlichen.
Als nächster Vorgang war die Erstellung und Einreichung der Delegiertenlisten auf betrieblicher, örtlicher Ebene vorgesehen. Vom 22. Januar bis zum 7. Februar 2018 erfolgt dann die Wahl der Delegierten bzw. der Delegiertenlisten durch die Mitarbeiter. Die so ermittelten Delegierten werden ihrerseits in der Versammlung am 2. und 3. März 2018 in Seeheim die neuen Aufsichtsräte für die Arbeitnehmer wählen. Die aus zehn Mitgliedern bestehende Arbeitnehmerbank setzt sich aus sechs Angestellten-, drei Gewerkschaftsvertretern und einer/einem Leitenden Angestellten zusammen, die in drei getrennten, geheimen Wahlgängen ermittelt werden.
Die Amtszeit des neuen Lufthansa-Konzernaufsichtsrats beginnt mit der konstituierenden Sitzung am 8. Mai 2018 und dauert fünf Jahre.
Was hat die VL getan?
Auf Grund der ernüchternden Erfahrungen und Ergebnisse bei der letzten Konzern-Aufsichtsratswahl 2013 hatte sich der VL-Bundesvorstand schon recht früh im Jahr 2017 entschieden, bei der Wahl 2018 keine eigenen Kandidaten ins Rennen zu schicken. Mitentscheidend für den Beschluss des Bundesvorstands war auch die Kostenfrage. Der nicht gerade geringe Aufwand, der aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden müsste, steht in keinem vertretbaren Verhältnis zur sehr geringen Erfolgschance.
Konsequenterweise hat die Vereinigung Luftfahrt e.V. in der Folge auch darauf verzichtet, eigene Delegiertenlisten zu erstellen. Die eventuell gewählten VL-Delegierten hätten in der Delegiertenversammlung, ohne eigenen Kandidaten, ohnehin solche anderer Listen wählen müssen.
Ohne diesen „Umweg“ ruft die VL trotzdem ihre Mitglieder auf, unbedingt an den Delegiertenwahlen teilzunehmen.