LAG stoppt Delegiertenwahl: Wahlvorstand moralisch und rechtlich auf Abwegen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aktuell wählt der ganze Konzern in den einzelnen Betrieben seine Delegierten für die Aufsichtsratswahl der Deutschen Lufthansa AG.
Der Betriebswahlvorstand der Lufthansa Technik AG war der Meinung, die ver.di Liste nicht zur Wahl zuzulassen. Auch nach mehrfachen Gesprächsversuchen und Aufforderungen reagierte der Betriebswahlvorstand nicht und ließ ver.di nicht zur Wahl zu. Der Betriebswahlvorstand führte damit sein Amt nicht neutral und auf demokratischen Grundwerten aus, sondern parteiisch.
Dagegen ist ver.di rechtlich erfolgreich vorgegangen. Gestern entschied das Landesarbeitsgericht Köln, dass der Betriebswahlvorstand die Delegiertenwahl bei der Lufthansa Technik AG Frankfurt abzubrechen hat. Die ver.di Liste war in dieser Wahl aufgrund der Entscheidung des Betriebswahlvorstandes nicht zugelassen. Das ist nun nicht mehr haltbar!
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichtes scheint den Betriebswahlvorstand jedoch kaum zu interessieren, denn die Delegiertenwahl wird noch immer fortgesetzt. Die Missachtung des Gerichtsbeschlusses durch den Betriebswahlvorstand wird ver.di nicht zulassen.
Wir fordern den Betriebswahlvorstand auf, die Wahl sofort zu stoppen und die demokratischen Grundprinzipien einer Wahl zu respektieren.Die Entscheidungen des Betriebswahlvorstandes inklusive seiner Ersatzmitglieder sind insofern völlig inakzeptabel und moralisch verwerflich, da damit die eigenen eingereichten Delegierten- und Aufsichtsrats-Listen, auf denen einige Mitglieder desWahlvorstandes selbst standen, profitieren sollten. Der Gedanke dahinter: KeineStimmen für ver.di = mehr Stimmen für meine Liste = mehr Chancen auf ein Aufsichtsratsmandat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer ein solches Verständnis von Recht und Gesetz, aber auch von demokratischen Wahlen hat, der gehört nicht in ein wichtiges Kontrollgremium, wie den Aufsichtsrat, unseres Konzerns.