18.09.2019

Verlagerung Line Maintenance/CAMO

Vergütung wird dauerhaft gesichert!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie bereits berichtet, wird auch nach der Entscheidung des Lufthansa Vorstands über die Verlagerung der Line Maintenance / CAMO von der Lufthansa Technik AG zur Lufthansa AG (FRA, MUC, HAM) die tarifliche Vergütung dauerhaft gesichert.

Die Tarifvertragspartner - Gewerkschaft ver.di u. Arbeitgeberverband Luftverkehr (AGVL) - haben vereinbart:

Die Vergütungsbedingungen der ver.di Tarifverträge bei LHT (VTV, TVVS) werden für die betroffenen Mitarbeiter/innen fortgeschrieben. Neben der aktuellen Vergütung bleibt auch die Perspektive auf ggf. noch nicht erreichte Endwerte erhalten, sowohl für technische als auch für administrative Tätigkeiten.

Das ist eine dauerhafte, tarifvertragliche (kollektive) Regelung,

es ist kein individualrechtlicher „Rucksack“ mit irgendeiner zeitlichen Begrenzung.

Wie funktioniert das?

Für die technischen Tätigkeiten werden die Tätigkeitsbeschreibungen aus dem TVVS der LHT und die Vergütungstabelle aus dem VTV der LHT in den TVVS und VTV der DLH AG Boden als eigenes Kapitel für die Beschäftigten der LM / CAMO übertragen.

Mitarbeiter/innen mit administrativen Tätigkeiten, die es so auch schon bei der DLH AG Boden gibt (z.B. Sachbearbeiter/in Personal), werden in den VTV der DLH AG Boden eingruppiert, bekommen aber ihre alte LHT Vergütungsgruppe dauerhaft als „Vergleichsvergütungsgruppe“. Damit bleibt der alte Endwert aus dem VTV der LHT erhalten, selbst wenn sie ihn heute noch nicht erreicht haben. Da die Endwerte aus dem VTV der LHT meistens höher sind, als im VTV der DLH, erhalten dann die betroffenen Mitarbeiter/innen die Differenz als dauerhafte Besitzstandkomponente gezahlt. Sie ist grundvergütungsgleich, voll versorgungsfähig, schmilzt nicht ab, sondern wird bei zukünftigen Vergütungserhöhungen auch grundvergütungsgleich

gesteigert.

Die weitere tarifvertragliche Umsetzung (Redaktion) mit dem AGVL läuft z.Z. Sie ist angesichts des Umfangs der Regelungen und der Vielzahl der Tätigkeiten zeitaufwendig, wir berichten weiter.Die materiellen Regelungen sind aber bereits fest vereinbart, s.o.

Zukünftige Steigerungen der Vergütungstabelle richten sich nach dem VTV der DLH AG Boden. Die VTVs im DLH Konzern werden auch weiterhin in der gemeinsamen Konzerntarifrunde von den Tarifvertragspartnern ver.di und AGVL verhandelt.

Darüber hinaus haben die Tarifvertragspartner ver.di und AGVL vereinbart, über

Vergütungsbedingungen für zukünftige Mitarbeiter/innen der LM in der DLH AG zu verhandeln. Sowohl ver.di als auch der AGVL sehen an verschiedenen Stellen Verbesserungsbedarf. Die Verhandlungen sind ergebnisoffen, wir werden berichten.

Im Übrigen gelten die ver.di Konzerntarifverträge mit dem AGVL unverändert weiter,

sowohl für Mitarbeiter/innen bei LHT AG als auch bei DLH AG, z.B.:

- Manteltarifvertrag DLH Boden Nr.14, MTV NBL, MTV BBI

- Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung DLH Boden (TV BAV)

- Tarifvertrag Ergebnisbeteiligung DLH Boden

- Tarifvertrag Altersteilzeit DLH Boden (TV ATZ)

- Tarifvertrag zur Leiharbeit im Lufthansakonzern

- Tarifvereinbarung Jobticket DLH Boden

- Manteltarifvertrag und Vergütungstarifvertrag für Auszubildende DLH Boden (MTV, VTV Azubi)

- Tarifvertrag Schutzabkommen DLH Boden (TV Ratioschutz, in Nachwirkung)

ver.di Tarifverträge sichern das Einkommen - im Konzern - auf Dauer!

Nach der tariflichen Absicherung sind immer noch zahlreiche Fragen zur Verlagerung der LM / CAMO zwischen Arbeitgeber und Mitbestimmung zu klären. Diese Klärung hat hohe Priorität, dabei ist die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsratsgremien durch den Arbeitgeber besonders wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Hengster, ver.di Konzernbetreuer DLH AG

Frank Hartstein, ver.di Konzernbetreuer LHT-IT


DLH-LHT CAMO Autor: Frank Hartstein

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