Oft gestellte Fragen
Weil ich einen starken Berufsverband durch meine Mitgliedschaft und durch meine Mitarbeit in seiner engagierten Arbeit unterstützen will und dessen Mandatsträger mich in den Aufsichtsräten, den Betriebsräten und in den Tarifkommissionen kompetent vertreten.
Der Beitrag für die Vereinigung Luftfahrt e.V. beläuft sich grundsätzlich auf 1% des Bruttoeinkommens, ab 1. Juni 2015 mindestens jedoch 21,00€ , Teilzeitkräfte mindestens 10,50€. VL-Mitglieder in der Erstausbildung zahlen 1% der Bruttomonatsausbildungsvergütung. Doppelmitglieder (VL/ver.di) in Ausbildung zahlen 1% der Bruttomonatsausbildungsvergütung. VL-Mitglieder und Doppelmitglieder (VL/ver.di) im Ruhestand zahlen ½% des Renteneinkommens. Nach tabellenwirksamen Vergütungserhöhungen ist der Beitrag um diesen Prozentsatz anzupassen, damit der satzungsgemäße Beitrag weiterhin gewährleistet ist. Die Beiträge werden in der Regel monatlich im voraus per Lastschrift erhoben. Mehr Infos auf der Seite Mitgliedschaft und in der Satzung

Für meinen Beitrag als VL-Mitglied erhalte ich:

  • Arbeitsrechtsschutz entsprechend der Unterstützungsordnung
  • Unterstützungsbeihilfe in Notfällen
  • Kompetente Aufsichtsrats-, Betriebsrats- und Tarifarbeit
  • Regelmäßige Publikationen (VL-Magazin, Internet)
  • Teilnahme am Newsletter
  • Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit und Mitgestaltung in den VL-Gremien
  • Vertretung der berufspolitischen Interessen in Betriebsratsgremien
  • Vertretung der tarifpolitischen Interessen in den Tarifkommissionen

In der Doppelmitgliedschaft VL/ver.di erhalte ich (nur bei satzungsgemäßem Beitrag) ver.di-Rechtsschutz, Streikgeld und alle weiteren Gewerkschaftsleistungen auf Basis meines VL/ver.di Gesamtbeitrages.

Die VL hatte im Jahr 1989 einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Angestellten Gewerkschaft DAG geschlossen, den wir seit dem Jahr 2000 mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (in der Rechtsnachfolge) weiterführen. Viele unserer Mitglieder haben Funktionen in ver.di-Gremien und Tarifkommissionen. Besonders diese Funktionen stärken den politischen Einfluss der VL ganz erheblich gegenüber dem Arbeitgeber. Beispielsweise ist die Mitgliedschaft in einer vom Arbeitgeber anerkannten Tarifkommission entscheidend für die Gestaltung von Tarifverträgen.

Jedes Vorstands- oder Arbeitsgruppenmitglied sowie Frau Willroth unserer Geschäftsstelle stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder uns eine Email zu schicken. Klicken Sie unter dem Menüpunkt "Organisation" auf die entsprechenden Einträge und Sie gelangen direkt an die Email-Adresse des gesuchten Vorstandsmitgliedes. - Wir freuen uns auf Ihre Meinung!

Meine Teilnahme an den jährlich mindestens einmal stattfindenden Mitgliederversammlungen auf Ortsverbandsebene ist immer erwünscht. An den jährlichen Delegiertenversammlungen kann ich als Gast teilnehmen. Zu unseren Vorstandssitzungen sind Gäste, die der Vorstand einlädt, immer willkommen. Die Termine für öffentliche Sitzungen oder Veranstaltungen finden Sie auf der Startseite.

Meine engagierte Mitarbeit in den VL-Gremien oder als Autor für unser VL-Magazin ist immer willkommen. Besonders freuen würde es uns, wenn Sie an einer der monatlichen Vorstandssitzungen teilnehmen würden, um Ihr Anliegen direkt zu besprechen. Hierzu melden Sei sich einfach über die VL-Homepage an einer monatlichen Sitzung an. Wir freuen uns auf Sie!

Obwohl es sich hier eigentlich um die Abkürzung für RDF Site Summary handelt, wird RSS oft auch als Kurzform für Really Simple Syndication verwendet: Beides sind Oberbegriffe für verschiedene Arten von Webfeeds. Im Gegensatz zu den klassischen Webseiten sind RSS-Feeds jedoch für Inhalte gedacht, die regelmäßig ? oft sogar mehrmals täglich ? aktualisiert werden. Typische Einsatzgebiete für RSS sind daher beispielsweise Nachrichtenseiten, Blogs oder Podcasts, bei denen der Benutzer auf dem Laufenden gehalten werden möchte, ohne dafür immer wieder die Webseite aufrufen zu müssen.

Neben einer Übersicht über die abonnierten Feeds listet ein Feedreader typischerweise die Überschriften aus dem Feed auf, der gerade ausgewählt ist. Ein Klick auf eine dieser Überschriften zeigt eine Zusammenfassung des Artikels an, und über einen weiteren Klick kann der komplette Artikel geöffnet werden: Je nachdem, welcher Reader verwendet wird, funktioniert das entweder direkt im Programm, oder es wird ein externes Browserfenster geöffnet. Manche Feeds enthalten auch gleich den ganzen Artikel statt einer Zusammenfassung ? so werden dem Benutzer einige Mausklicks und das häufige Wechseln zwischen Feedreader und Browser erspart.

Die Liste der Programme, die mit RSS-Feeds umgehen können, ist kaum überschaubar, und wie das Abonnement eines Feeds gehandhabt wird, ist von der jeweiligen Software abhängig. Grundsätzlich ist jedoch in all diesen Programmen irgendwo ein Menüpunkt oder ein Button zu finden, über den sich ein neuer Feed zu der Liste der Abonnements hinzufügen lässt. Hier braucht nur noch die Adresse der RSS- oder XML-Datei eingefügt zu werden, über die der Feed zu finden ist ? fertig! Um an diese Adresse zu kommen, muss sie vorher im Webbrowser mit der rechten Maustaste in die Zwischenablage kopiert werden.

– Immer auf dem Laufenden bleiben:

Die Artikel in einem RSS-Feed werden so lange gesammelt, bis sie entweder gelesen wurden oder veraltet sind ? interessante Artikel können auch zum späteren Lesen markiert werden. Gerade bei häufig besuchten Seiten, die regelmäßig aktualisiert werden, ist es damit nicht mehr notwendig, immer wieder selbst nach Updates zu schauen. Auch Artikel, die schon mehrere Wochen oder Monate alt sind, können im Feedreader noch gefunden werden.

– Keine Angabe einer E-Mail-Adresse nötig:

Anders als bei einem Newsletter braucht beim Abonnement eines RSS-Feeds keine E-Mail-Adresse angegeben zu werden ? es besteht somit auch keine Gefahr, dass die Adresse für Werbezwecke missbraucht wird. Auch das Abbestellen eines Webfeeds ist eine Sache von nur zwei oder drei Mausklicks.

– Artikel ohne Ablenkung lesen:

Viele Anbieter stellen statt einer kurzen Zusammenfassung gleich die kompletten Artikel in ihren RSS-Feed. Diese bestehen dann aus einer einfachen Textversion, die vielleicht ein paar Grafiken enthält, aber um Beiwerk wie Navigationselemente oder Flash-Inhalte reduziert wurde ? ideal für Leser, die ausschließlich am Inhalt interessiert sind.

Für MAC und IOS (Beispiele):

„Reeder“ https://www.reederapp.com/

„Vienna“ https://www.vienna-rss.com/ (kostenlos)

„Readkit“ https://readkitapp.com/

„Netnewwire“ https://netnewswire.com/ (kostenlos)

„Leaf“ https://rockysandstudio.com/

„NewsExplorer“ https://betamagic.nl/products/newsexplorer.html

Für WINDOWS (Beispiele):

„QuiteRSS“ https://quiterss.org/en/screenshots (Freeware)

„OMEA“ https://www.jetbrains.com/omea/download/

„RSSOwl“ https://www.rssowl.org/ (kostenlos)

„NextGen“ https://www.microsoft.com/en-us/p/nextgen-reader/

Auf Windows kann RSS auch mit Outlook und Thunderbird gelesen werden.

Hier die Anleitung für die RSS Installation für Outlook:

https://support.microsoft.com/de-de/office/abonnieren-eines-rss-feeds-73c6e717-7815-4594-98e5-81fa369e951c

Hier die Anleitung für die RSS Installation für Thunderbird:

https://www.thunderbird-mail.de/lexicon/entry/137-feed-konto-einrichten/

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Falls ihre Frage nicht dabei war, können Sie uns über Geschäftsstelle erreichen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Fragen.

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